Zeitwertkonten sind in Geld über das Unternehmen für die Mitarbeiter geführte und an die Mitarbeiter verpfändete Sparanlagekonten, in welche die Arbeitnehmer nach eigenem Ermessen, aus sämtlichen möglichen Gehaltsbestandteilen (wann, wie oft und soviel sie möchten) steuer- und sozialabgabenfrei in Investmentfonds und/oder Versicherungssparpläne sparen können.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse I, 50% Steuer- und SV-Quote, "verzichtet" monatlich auf 100 Euro Nettogehalt. 100 Euro netto entsprechen in diesem Fall 200 Euro Bruttogehalt. Zuzüglich 40 Euro Arbeitgeberanteile SV-Versicherung (20% vom Bruttogehalt), ergeben zusammem 240 Euro Anlage ins Zeitwertkonto.
So werden aus 100 Euro Netto-Einkommensverzicht 240 Euro Sparanlage
Bis hierhin sind Zeitwertkonten ähnlich den betrieblichen Altersvorsorgen. Sie haben jedoch folgende weitere Vorteile:
- Arbeitnehmerfinanzierungen (="Entgeltumwandlung") und Arbeitgerberzuschüsse oder -finanzierungen sind ohne Obergrenze steuer- und sozialabgabenfrei
- Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung gelangt ebenfalls in die Besparung
- verwendet werden Zeitwertkonten zur Ausfinanzierung von Vorruheständen, Altersteilzeiten, vorübergehenden bezahlten Freistellungsphasen (bspw. Sabbaticals um Auftragsschwankungen ohne Kündigungen abzufangen). Entsprechend flexibel sind die Möglichkeiten der Besparungen und Entnahmen
- Sämtliche Gehaltsbestandteile sind nach Belieben besparbar, auch Weihnachtsgeld, Boni, Prämien und Überstundenvergütungen
- Die Versteuerung und SV-Verbeitragung erfolgt "nachgelagert" bei Inanspruchnahme durch den vorgesehenen Zweck oder längerer Arbeitslosigkeit
- Zeitwertkontenguthaben können auf einmal, in Teilen oder in eine betriebliche Altersvorsorge gewandelt als Rente in Anspruch genommen werden
- Guthaben aus Zeitwertkonten sind vererbbar
- Guthaben aus ZWK sind insolvenzsicher, da an die Mitarbeiter verpfändet
- Die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung von Zeitwertkonten sind vernachlässigbar gering. Die Verbuchung erfolgt meist über ein entsprechendes DATEV-Modul
- Zeitwertkonten sind auf jeden neuen Arbeitgeber übertragbar ("Portabilität")
- Bei Kündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers mit jeweils anschliessender Arbeitslosigkeit, werden Guthaben aus ZWK per steuerschonender "Fünftelregelung" an den Arbeitnehmer ausbezahlt
- Zeitwertkonten sind "scheidungssicher", da ZWK-Guthaben als Ansprüche auf zukünftige Freistellungen nicht Gegenstand von Versorgungs- und Vermögensausgleichen sind.
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