Zeitwertkonten                                                                                                                                                                                                              

sind in Geld über das Unternehmen für die Mitarbeiter geführte und an die Mitarbeiter  verpfändete Sparanlagekonten, in welche die Arbeitnehmer nach eigenem Ermessen, aus sämtlichen möglichen Gehaltsbestandteilen                   (wann, wie oft und soviel sie möchten), steuer- und sozialabgabenfrei in            Fonds- und/oder  Versicherungssparpläne sparen können.


Beispiel: Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse I, 50% Steuer- und SV-Quote, "verzichtet" monatlich auf 100 Euro Nettogehalt.                                                                                    100 € netto entsprechen in diesem Fall 200  Bruttogehalt. Zuzüglich 40 Euro Arbeitgeberanteile SV-Versicherung                                                                                              (20% vom Bruttogehalt), ergeben zusammem 240 €uro Anlage ins Zeitwertkonto.


So werden aus 100 Euro Netto-Einkommensverzicht 240 Euro Sparanlage


Bis hierhin sind Zeitwertkonten ähnlich den betrieblichen Altersvorsorgen. Sie haben jedoch folgende weitere Vorteile:

  • Arbeitnehmerfinanzierungen (="Entgeltumwandlung") und Arbeitgerberzuschüsse oder -finanzierungen sind                                                                                          ohne Obergrenze steuer- und sozialabgabenfrei besparbar
  • Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung gelangt ebenfalls in die Besparung 
  • verwendet werden Zeitwertkonten zur Ausfinanzierung von Vorruheständen, Altersteilzeiten, vorübergehenden                                          bezahlten Freistellungsphasen (bspw. Sabbaticals um Auftragsschwankungen ohne Kündigungen abzufangen). Entsprechend                                                        flexibel          sind die Möglichkeiten der Besparungen und Entnahmen
  • Sämtliche Gehaltsbestandteile sind nach Belieben besparbar, auch Weihnachtsgeld, Boni, Prämien und                                                                          Überstundenvergütungen
  • Die Versteuerung und SV-Verbeitragung erfolgt "nachgelagert" bei Inanspruchnahme durch den vorgesehenen Zweck oder längerer Arbeitslosigkeit
  • Zeitwertkontenguthaben können auf einmal, in Teilen oder in eine betriebliche Altersvorsorge gewandelt als Rente                                                                                in Anspruch genommen werden
  • Guthaben aus Zeitwertkonten sind vererbbar
  • Guthaben aus ZWK sind insolvenzsicher, da an die Mitarbeiter verpfändet 
  • Die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung von Zeitwertkonten sind vernachlässigbar gering. Die Verbuchung                                                                         erfolgt meist über ein entsprechendes DATEV-Modul
  • Zeitwertkonten sind auf jeden neuen Arbeitgeber übertragbar ("Portabilität")
  • Bei Kündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers mit jeweils anschliessender Arbeitslosigkeit, werden Guthaben                                                                                       aus ZWK per steuerschonender "Fünftelregelung" an den Arbeitnehmer ausbezahlt
  • Zeitwertkonten sind "scheidungssicher", da ZWK-Guthaben als Ansprüche auf zukünftige Freistellungen nicht                                                                     Gegenstand von Versorgungs- und Vermögensausgleichen sind.

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