Den Königsweg geht wer alle Wege kennt

  • Die gesetzliche Altersvorsorge, die von den Gesetzgebungen als immanent  mangelhaftes System angelegt wurde und absehbar verstärkt weiterhin sein wird.
  • Die privaten Altersvorsorgen ohne staatliche Förderung (privates Sparen und Immobilienerwerb).
  •  Private Altersvorsorgen mit staatlicher Förderung  (Riesterrente, Rüruprente, denkmalgeschützte Immobilien).
  • Sparen über den Betrieb: Betriebliche Altersvorsorgen (Pensionszusagen, Unterstützungskassen,  Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen) und Zeitwertkonten.    
                             

Sparen über den Betrieb ist steuer- und sv-abgabenfrei.

Welche der zuletzt genannten drei Kategorien empfehlenswert  ist,  kann nur eine individuelle Einzelfallprüfung ermitteln.

Besonders effizient für Arbeitnehmer ist betriebliches Sparen über Zeitwertkonten und betriebliche Altersvorsorgen. Der  "Bruttospareffekt" des betrieblichen Sparens führt gegenüber dem üblichen "Sparen aus dem Nettogehalt", je nach persönlichem Steuersatz, nicht selten zu mehr als einer Verdoppelung der "Nettosparleistung". Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversicherungen sind ebenfalls "brutto" über bertiebliches Sparen finanzierbar.

Für betriebliches Sparen gilt das Prinzip  "Brutto=Netto", da der aus dem Brutto gesparte Beitrag nicht versteuert und sozialversicherungsverbeitragt wird.

Kapitalguthaben und Rentenansprüche aus den fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge können im Gegensatz zu Zeitwertkonten nicht vor dem 60. in Anspruch genommen werden. Die jährliche steuer- und sv-abgabenfreie Sparleistung ist meist mit 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherungsbeitragspflicht gedeckelt.

Die gesetzlichen Regelungen zur steuer- und sozialversicherungsbeitragsfreiheit von einerseits in betriebliche Altersvorsorgen und andererseits in Zeitwertkonten gesparten Beträgen sind unterschiedlich. Zur genauen und ausführlichen Darstellung finden Sie hier den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vergleich von Zeitwertkonten sowie den fünf Formen betrieblicher Altersvorsorge.

Zeitwertkonten sind an keine steuer- und sv-abgabefreie Besparungsobergrenze bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanzierung gebunden, dienen ausdrücklich der Finanzierung von Vorruheständen, Altersteilzeiten und vorübergehenden Freistellungsphasen, können entsprechend beliebig vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.

Für Arbeitnehmer ist Sparen über den Betrieb meist der Königsweg des Vorsorgesparens.   

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Hier finden Sie den steuer- und sv-rechtlichen Vergleich betrieblicher Altersvorsorgen mit Zeitwertkonten.