Betriebliche Altersvorsorgen – steuer- und sozialver-sicherungsabgabefreies Sparen aus dem Bruttogehalt
Einhundert Euro Nettogehalt entsprechen, je nach individueller Steuer- und SV-Quote, nicht selten sogar mehr als 200 Euro Bruttogehalt.
Wer sozusagen monatlich auf 100 Euro Nettogehalt verzichtet, um aus dem entsprechenden Bruttogehalt in eine betriebliche Altersvorsorge zu sparen, dessen monatlicher Sparbeitrag liegt (nicht selten) über 200 Euro. Dies ist das „Bruttosparprinzip“ des betrieblichen Sparens, dessen mögliche Varianten „Zeitwertkonten“ sowie die „fünf Formen betrieblicher Altersvorsorge“ sind.
Der Gesetzgeber verpflichtet seit 2001 jeden Arbeitgeber, seinen Arbeitnehmern mindestens eine dieser betrieblichen Sparformen im Rahmen der Entgeltumwandlung anzubieten.
„Entgeltumwandlung“ ist die Finanzierung des betrieblichen Vorsorgesparens durch den Arbeitnehmer, der auf den entsprechenden Teil seines Bruttoentgeltes verzichtet, indem er ihn in die betriebliche Besparung wandelt. Die andere Variante ist die „Arbeitgeberfinanzierung“.
In den Varianten „Entgeltumwandlung“ und „Arbeitgeberfinanzierung“ unterscheiden sich die sozialversicherungs- und steuerfreien Besparungsobergrenzen. Bei „Entgeltumwandlungen“ gilt für alle fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge: Die Besparung ist bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherungspflicht (BBMGR) sozialversicherungsbeitragsfrei. Dies entspricht im 2008 Wandlungsbeträgen von im Jahr 2.544 Euro (West), bzw. 2.160 Euro (Ost). Steuerfrei sind die gleichen Beträge zuzüglich 1.800 Euro im Jahr, was 4.344 Euro (West) und 3.960 Euro (Ost).
Bei „Arbeitgeberfinanzierungen“ gelten die gleichen Beträge, mit Ausnahme von AG-finanzierungen in Unterstützungskassen und Pensionszusagen. Hier sind diese Beiträge ohne Obergrenze sozialabgaben- und streuerfrei.
Nähere Informationen zu bAVen, die vor 2005 abgeschlossen wurden (sogenannte "Altverträge") sowie zu „Zeitwertkonten“, welche im Rahmen der Entgeltumwandlung und auch bei Arbeitgebenrfinanzierung ohne Obergrenze steuer-und sozialabgabefrei bespart werden können, finden Sie hier.
Das System der deutschen betrieblichen Altersvorsorge ist seiner Komplexität weltweit unübertroffen. Die hier ausgeführten Darstellungen können sich aus Platzgründen nur auf bestimmte, wesentliche Aspekte beschränken und keine vollständige Beratung ersetzen.
Die fünf Durchführungswege der bAV: Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds Unterstützungskasse, Pensionszusage.
Vorab: Vermögenswirksame Leistungen und Riesterrenten lassen sich ebnenfalls über die betriebliche Altersvorsorge besparen.
Direktversicherungen und Pensionskassen
Bei einer Direktversicherung wird eine Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen. Entsprechend werden bei der Pensionskasse die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch die Pensionskasse erbracht. Das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird über eine Versicherungs- bzw. Versorgungszusage geregelt. Sie beinhaltet, dass das Unternehmen als Versicherungsnehmer eine Rentenversicherung zugunsten der Arbeitnehmer (versicherte Person) abschließen, aus der die Arbeitnehmer oder deren Hinterbliebene bezugsberechtigt sind. Beide Durchführungswege sind leicht und damit kostengünstig zu verwalten.
Riesterförderung als bAV über DV und PK ist ebenfalls möglich.
Berufsunfähigkeits-, Todes- und Invaliditätsrisiken sind ebenfalls versicherbar. Kapitalabfindungen statt Rente ist nicht möglich.
Pensionsfonds
Pensionsfonds ermöglichen durch Anlage in Spezialfonds eine attraktive Rendite bei gleichzeitigem Kapitalerhalt der Beiträge. Die Rendite hängt von der Fondsentwicklung ab. Das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern wird über eine Versorgungszusage geregelt. Das Unternehmen ist Vertragspartner, der Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebenen beziehen die Versorgungsleistungen direkt vom Pensionsfonds. Kapitalabfindungen anstatt Rentenleistung ist bis zu 30% des angesparten Kapitalstockes möglich. Riesterförderung als bAV über PF ist ebenfalls möglich.
Unterstützungskasse (hier: Die rückgedeckte UK)
Unterstützungskassen finanzieren die zugesagten Versorgungsleistungen über eine kongruente Rückdeckungsversicherung. In Ihrer Bilanz ist weder ein Aktivwert noch eine Rückstellung für künftige Versorgungsverpflichtungen auszuweisen. Die Unterstützungskasse ist Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter aus der Versicherung. Sie stellen durch laufende, gleichbleibende oder steigende Zuwendungen die Finanzmittel für die Rückdeckungsversicherung zur Verfügung. Die Arbeitnehmer (versicherte Person) bzw. deren Hinterbliebene beziehen Versorgungsleistungen direkt von der Unterstützungskasse. Eine Kapitalabfindung statt Rente ist möglich. Die Riesterförderung über UK ist nicht möglich.
Pensionszusage
Unternehmen erteilen Arbeitnehmern eine Pensionszusage. Für diese Verpflichtungen sind in der Bilanz Pensionsrückstellungen zu bilden (Passivposten). Zugesagte Leistungen sind vom Unternehmen an die Mitarbeiter direkt zu erbringen. Durch den Abschluss bspw. einer Rückdeckungsversicherung oder eines Fondssparplanes können die Versorgungsleistungen (Alter, Tod, Berufsunfähigkeit, Invalidität) finanziert werden. Das Unternehmen ist dabei Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter, die Arbeitnehmer (versicherte Person) haben keine Ansprüche aus der Versicherung oder den wie auch immer gestalteten Sparplänen, sondern gegen das Unternehmen. Die Beitragszahlung kann sehr flexibel gestaltet werden. In der Bilanz müssen Aktivposten in Höhe des Zeitwertes der Rückdeckungsversicherung gebildet werden.
Eine Kapitalabfindung statt Rente ist möglich. Die Riesterförderung über PZ ist nicht möglich.
Im Zuge der Verwendung von PZ als Steuersparinstrument werden Pensionsverpflichtungen oft nicht hinreichend mit einem entsprechend effizienten Sparplan rückgedeckt. Der Gesetzgeber verlangt dies nicht. Verlangt wird nur, dass das die PZ-Verpflichtungen jederzeit erfüllt werden können.
Im Falle von Pensionszusagen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschafter-Vorstände, wäre im Falle der Nichtfinanzierbarkeit zum gegenwärtigen Prüfungszeitpunkt das Reizwort: " Verdeckte Gewinnausschüttung", im Extremfall die InsolvenzDieFolge der vGA: Rückstellungen sind rückwirkend aufzulösen und zu versteuern.
Dieses Damoklesschwert schwebt über mehr als 70% aller Unternehmen mit Pensionszusagen für bGGF und bGV.
- Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ("BilMog") sieht eine Senkung des Rechnungszinses auf ein marktentsprechendes Niveau vor, was die Rückstellungsbildung in der Handelsbilanz um ca. 20 - 40% und zugleich etwaige Unterdeckungen, auch im Verhältnis zu etwaigen Rückdeckungsanlagen, erhöht.
- Das BilMog hebt das bisherige Saldierungsverbot der Pensionsrückstellungen mit dem ggf. Aktivwert einer Rückdeckungsanlage auf. Bei PZ mit Rückdeckungsanlage führt dies zu einer, auch i.S.d. Basel II-Ratings positiven, formalen Erhöhung der Eigenkapitalquote. Bilanzen mit nicht speziell rückgedeckten PZ werden aufgrund der Senkung des Rechnungszinses unter dem selben EK-Quotenaspekt entsprechend schlechter aussehen.
- Für den Fall, dass die PZ aus Ihrer und Ihres Unternehmens Sicht die sinnvollste bAV-Form ist: Damit die Substanz zur Verpflichtungserfüllung möglichst effektiv herangebildet wird und die potenziellen Vorteile von Pensionszusagen genutzt werden können, ist es sinnvoll Pensionsverpflichtungen mit entsprechend effektiven Sparplänen rückzudecken. Sparpläne mit offenen Investmentfonds (wir empfehlen geschlossenen Beteiligungen nicht zu verwenden) sind meist die beste Variante. Es gibt ungeahnte Qualitäten.
- Gesellschafterwechsel sind durch hohe Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, denen keine entsprechenden Aktiva - auch aus Rückdecksbildung - gegenüberstehen, erschwert bis oftmals unmöglich. Denn der neue Gesellschafter übernimmt die - meist nicht hinreichend rückgedeckten - Pensionsverpflichtungen und bezahlt nur einen entsprechend niedrigen Preis für seinen Anteilserwerb oder aber der Altgesellschafter löst vor dem Anteilsverkauf die Pensionsverpflichtungen entsprechend "teuer" ab.
und liquiditätsschonend funktioniert?