Honorarberatung für Finanzen
Sinn honorar- und erfolgsbasierter Vergütungsmodelle ist die Unabhängigkeit der Beratung von Produkten und Produktgebern.
Ihr Nutzen der Honorarvergütung ist ein hohes Vielfaches des Honorars,
denn wir erhalten unsere angemessene Vergütung unabhängig davon zu welcher Empfehlung wir gelangen und ggf. auf welche Produkte und Produktgeber wir dabei zurückgreifen. Typisch provisionsmotivierte "Beratungen" führen zwingend häufig zu Empfehlungen in unpassende sowie zu teure Produktgruppen, Produktgeber und Produkte. Die Mehrkosten bzw. entgangenen Nutzen hierdurch sind in der Regel ein sehr hohes Vielfaches eines angemessenen Beratungshonorars. Und in den meisten Fällen erstatten wir das Honorar nach endgültigem Abschluss des Falles vollständig zurück, weil die Produktgeber Provisionen an uns ausschütten.
Nach dem ersten unverbindlichen Gespräch nennen wir verbindlich die maximale Gesamthöhe des Honorars für den Fall, dass Sie uns beauftragen.
Wir überlassen Ihnen die Entscheidung, in welchen Bereichen Sie mit uns in honorarbasierter oder in konventioneller Weise zusammenarbeiten.
Honorarberatung bieten wir in folgenden Bereichen an:
1. Umfassende Finanz- und Vermögensanalysen mit Finanzplanung
2 a. Nichtgewerbliche Finanzierungen, b. gewerbliche Finanzierungen
3. Banking: Geld- und Wertpapieranlagen, Private-Banking und Vermögensverwaltung, Family-Office-Services
4 a. Betriebliche Altersvorsorgen und Zeitwertkonten
b. Versicherungen
5. Sonstige Bereiche auf Anfrage
1. Für umfassende* Finanz- und Vermögensanalysen mit Finanzplanung erheben wir entweder
a. Ein zeitabhängiges Honorar: 120,-€ pro Stunde* oder auf Wunsch
b. ein pauschales Honorar.
Nach dem ersten unverbindlichen Gespräch nennen wir Ihnen verbindlich die maximale Gesamthöhe des Honorars.
Im Falle unserer Beauftragung zur Umsetzung der Ratschläge, werden dabei Ihre an uns die bezahlten Honorare mit ggf. von Produktgebern an uns weitergeleiteten Provisionen vollständig verrechnet und zurückerstattet.
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* umfasst alle gegenwärtig und zukünftig finanzrelevanten Bereiche und Bedarfe (Versicherungen, Altersvorsorgen, Geld- und Kapitalanlagen, Finanzierungen, Einkommens- und Vermögensanalysen...) und die Darstellung sowie Erläuterung der jeweils "besten Ratschläge" dazu.
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2.a. Für nichtgewerbliche Finanzierungen stellen wir ein pauschales Honorar entsprechend 120 €/Stunde* in Rechnung.
Wir bearbeiten die Finanzierung in allen bis zum Geldfluss notwendigen Schritten. Dies schliesst den Vergleich mit 45 Banken, die Suche verschiedenster Anbieter und die Beratung des Kunden auf Basis des sachlich und im Anbietervergleich "besten Ratschlages" mit ein.
Nach dem ersten unverbindlichen Gespräch nennen wir Ihnen verbindlich die maximale Gesamthöhe des Honorars.
Das Honorar wird im Falle unserer Beauftragung zur Umsetzung und deren Zustandekommen mit uns von den Kapitalgebern zufliessenden Provisionen verrechnet und zurückerstattet.
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* Das maximal mögliche Honorar beträgt 1,0% der aufzunehmenden Darlehenssumme.
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2.b. Bei gewerblichen Finanzierungen gilt folgende Honorierung:
(1) Wir erheben zu Beginn des Vertragsverhältnisses ("Auftrag zur Kapitalbeschaffung") ein pauschales Honorar für die Analyse. (2) Danach erheben wir ggf. ein in Tranchen zu bezahlendes Fixhonorar in Abhängigkeit von Art, Beschaffungsaufwand, Gegenstand und Höhe des zu beschaffenden Kapitals. (3) Wir erheben ein Erfolgshonorar.
Nach dem ersten unverbindlichen Gespräch nennen wir Ihnen verbindlich die maximale Gesamthöhe des Honorars.
3. Private Banking - Honorare zur laufenden Betreuung und Verwaltung Ihrer Geldanlagen sowie Family Office Services
a. Geldanlagen: Vermögensberatung und Vermögensverwaltung bieten wir für Wertpapier-Depotvolumen ab 20.000€ auf Honorarbasis an. Fonds
werden dann ohne Ausgabeaufschläge, zum Nettoinventarwert, gekauft. Die Wertpapierdepots werden über Direktbanken zu Niedrigstkonditionen geführt. Ausser den im folgenden genannten Honoraren, werden von uns keine weiteren Vergütungen erhoben.
Honorarstaffel:
- Ab 25.000€ erheben wir 2,00% p.a. des Vermögens, ab 50.000€ 1,65% p.a.
- Ab Depotvolumen von 50.000€ bieten wir im Falle von vermögensverwalteten Depots eine Mischvergütung aus prozentualer, an der Vermögenshöhe orientierten und erfolgsabhängiger Vergütung an.
- Bei Vermögensverwaltungen ab Depotvolumen von 250.000€ bieten wir eine ausschliesslich erfolgsbasierte Honorierung in Höhe von 20% des erzielten Anlageerfolges an.
b. Family-Office-Services, die wir als"Vermögensbetreuung und/oder -verwaltung, die mehrere Depotstandorte und/oder Vermögensarten mit einem Gesamtvolumen von min. 1 Mio. € erfasst", definieren, werden in ihrer Honorierung individuell vereinbart.
Hierbei sind die folgenden Grundformen und deren Kombination möglich:
- Zeitabhängige Honorierung , - - Pauschale Honorierung als Prozentgrösse des Vermögens und - Erfolgsabhängige Honorierung
Nach dem ersten unverbindlichen Gespräch nennen wir Ihnen verbindlich die maximale Gesamthöhe des Honorars.
4. Versicherungs- und betriebliche Altersvorsorgeberatung
Die Honorarsätze sind an denen der Verbraucherzentralen orientiert, wobei im Fall des Abschlusses eines Neuvertages mit einem Produktanbieter auch hier das Honorar mit den etwaig vereinnahmten Provisionen vollständig verrechnet wird.
a. Die Beratung und Einrichtung von Zeitwertkonten und betrieblicher Altersvorsorgen:
- Information und Besprechung mit der Geschäftsleitung
- Information der Mitarbeiter in der Gruppe und
- Information und Besprechung mit den Mitarbeitern im Einzelgespräch
- Einrichtung der Zeitwertkonten/betrieblichen Altersvorsorgen
- Nachbetreuung
Wir führen alle Schritte von der Information bis zur Einrichtung und Nachbetreuung durch.
Für Informationen und Besprechungen (in Ihrem Hause) berechnen wir 120 Euro pro Stunde*. Nach dem ersten unverbindlichen Gespräch nennen wir Ihnen verbindlich die maximale Gesamthöhe des Honorars.
Diese Honorare werden vollständig mit Provisionen der Produktgeber verrechnet, somit in der Regel vollständig zurückerstattet.
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* in Anlehnung
an die Entgelte zur
Altersvorsorgeberatung der Verbraucherzentralen.
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b. Für Versicherungsberatungen berechnen wir
a. 35,-€ pro 30 Minuten zur Beratung des persönlichen Versicherungsbedarfs und den konkreten Versicherungsprodukten oder auf Wunsch
b. ab 100 Euro pauschal oder ab 100 € pauschal für einen vollständigen Versicherungscheck.
Nach dem ersten unverbindlichen Gespräch nennen wir Ihnen verbindlich die maximale Gesamthöhe des Honorars.
Die Leistungen beinhalten die Aufnahme der Sachverhalte, die Ermittlung des "besten Ratschlages" sowie dessen ausführliche Besprechung mit dem Kunden.
Im Falle unserer Beauftragung zur Umsetzung werden diese Honorare mit uns von den Produktgebern zufliessenden Provisionen verrechnet und zurückerstattet.
5. In allen weiteren Fällen werden die Honorare individuell vereinbart.
Nach dem ersten unverbindlichen Gespräch nennen wir Ihnen verbindlich die maximale Gesamthöhe des Honorars.
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Hier finden Sie eine Darstellung und hier den Link der Stiftung Warentest zur Honorar Finanzberatung als den Schritt zum Verbraucherschutz in der Finanzberatung.
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