Pensionszusagen - Überprüfung, Sanierung, Übertragung und Ablösung
Im Zuge der Verwendung
von PZ als Steuersparinstrument und der schwachen Renditeentwicklung der - wenn vorhanden - Rückdeckungsbesparungen, sind Pensionsverpflichtungen nicht, bzw. nicht
hinreichend rückgedeckt.
Der Gesetzgeber verlangt dies nicht. Verlangt wird hingegen, dassPZ-Verpflichtungen jederzeit erfüllt werden können. Im Falle von
Pensionszusagen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und
Gesellschafter-Vorstände, wäre im Falle der Nichtfinanzierbarkeit zum
gegenwärtigen Prüfungszeitpunkt das Reizwort " Verdeckte Gewinnausschüttung", im Extremfall droht die Insolvenz. Die Folge der vGA: Rückstellungen sind rückwirkend
aufzulösen und zu versteuern.
- Das BilMog hebt das bisherige
Saldierungsverbot der Pensionsrückstellungen, mit ggf.
vorhandenen Aktivwerten einer Rückdeckungsanlage, auf. Bei PZ mit Rückdeckungsanlage führt dies
zu einer, auch i.S.d. Basel II-Ratings, positiven, formalen Erhöhung
der Eigenkapitalquote. Bilanzen mit nicht speziell rückgedeckten PZ
werden aufgrund der Senkung des Rechnungszinses, unter dem selben
EK-Quotenaspekt, entsprechend schlechter aussehen.
- Wenn die PZ aus Ihrer und Ihres Unternehmens Sicht die sinnvollste bAV-Form ist:
Damit die
Substanz zur Verpflichtungserfüllung möglichst effektiv
herangebildet wird und die
potenziellen Vorteile von Pensionszusagen genutzt werden können, ist
es sinnvoll Pensionsverpflichtungen mit entsprechend effektiven
Sparplänen rückzudecken. Sparpläne mit offenen Investmentfonds sind meist die
beste Variante. Wir empfehlen, geschlossene
Beteiligungen keinesfalls zu verwenden. Es offene Investmentfonds mit ungeahnt
hoher Qualität.
- Gesellschafterwechsel sind durch hohe Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, denen keine entsprechenden Aktiva - auch aus Rückdecksbildung - gegenüberstehen, erschwert bis oftmals unmöglich. Denn der neue Gesellschafter übernimmt die meist nicht hinreichend rückgedeckte Pensionsverpflichtung nicht oder bezahlt nur einen entsprechend niedrigen Preis für seinen Anteilserwerb oder aber der Altgesellschafter löst vor dem Anteilsverkauf die Pensionsverpflichtungen entsprechend "teuer" ab.
dies steuerneutral und liquiditätsschonend funktioniert?