Pensionszusagen - Überprüfung, Sanierung und Ablösung
Im
Zuge der Verwendung von PZ als Steuersparinstrument werden
Pensionsverpflichtungen oft nicht hinreichend mit einem entsprechend
effizienten Sparplan rückgedeckt. Der Gesetzgeber verlangt dies
nicht. Verlangt wird nur, dass PZ-Verpflichtungen jederzeit
erfüllt werden können. Im
Falle von Pensionszusagen für beherrschende
Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschafter-Vorstände, wäre im
Falle der Nichtfinanzierbarkeit zum jeweiligen Prüfungszeitpunkt das Reizwort: "Verdeckte Gewinnausschüttung" und im Extremfall die Insolvenz. Folge der vGA: Rückstellungen sind rückwirkend aufzulösen und zu versteuern. Dieses Damoklesschwert schwebt über mehr als 70% aller Unternehmen mit Pensionszusagen für bGGF und bGV Möchten Sie die PZ Ihres Unternehmens durch andere Formen des berieblichen Sparens ablösen und wissen wie dies steuerneutral und absolut liquiditätsschonend funktioniert?
Wir Analysieren Ihre Pensionszusage, erstellen auf Basis eines Gutachtens ein Konzept zu deren Sanierung, Ablösung oder Übertragung und setzen um.
die Ablösung von Pensionszusagen via Übertragung auf einen Pensionsfond
Ablösung von Pensionszusagen Sanierung BilMog Eigenkapitalquote Gesellschafterwechsel Pensionsfonds Unterstützungskasse Past Service Future Service