Die Vorteile für Arbeitgeber

  • Ihre Mitarbeiter können in den Vorruhestand gehen, während Sie sich als Unternehmer keine Gedanken über abnehmende Mitarbeiterproduktivität sowie über teure Abfindungsregelungen mehr machen müssen
  • Ihre Mitarbeiter sind zu jeder monetär entlohnten Leistung 100%-motiviert, da ihnen mit einem Zeitwertkonto 120% des Bruttogehaltes als "Netto" zukommen, anstatt die üblichen oftmals sogar nur 50% nach Steuer- und SV-abzügen.
  • Sie haben saisonal oder sonstig bedingte Auftragsschwankungen. Während einer Phase sind Überstunden und Zusatzdienste notwendig und in der anderen Phase müssten Sie in Ermangelung von Aufträgen wertvolle Mitarbeiter freisetzen. Mit Zeitwertkonten sparen Sie während guter Auftragslagen für zukünftige, vorübergehende Freistellungsphasen an. Kündigungen und der Einsatz von Arbeitnehmerüberlassungen werden tendenziell entsprechend überflüssig. Nicht verbrauchte Guthaben lassen sich bsbw. zur Finanzierung von Vorruheständen verwenden.
  • Hinweis für bGGF und bGV: Zeitwertkonten sind für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und -Vorstände steuerlich nicht mehr anerkannt.


 

Die Vorteile für Arbeitnehmer

  • Es gibt im Gegensatz zu den betrieblichen Altersvorsorgen keine Obergrenze der steuer- und sozialversicherungsfreien Entgeltumwandlung, was bei jeder Einzahlung zu dem beschriebenen Effekt "mit 100 Euro Nettogehaltsverzicht  zu 240 Euro Sparanlage" führt. Dies gilt auch für Bezuschußungen und Besparungen durch den Arbeitgeber
  • Im Gegensatz zu betrieblichen Altersvorsorgen ist jeder regelmässige und unregelmässige Gehaltsbestandteil in ein Zeitwertkonto einstellbar, auch geringe Beträge und jeder Betrag so oft und wann der Mitarbeiter dies möchte. Hierdurch wird das Ziel (Vorruhestand, Altersteilzeit, vorübergehende Freistellungsphase) entsprechend schneller erreicht 
  • Zeitwertkonten lassen sich mit Fonds- und/oder Versicherungssparplänen besparen
  • Guthaben aus Zeitwertkonten sind auf neue Arbeitgeber übertragbar 
  • der Arbeitnehmer bestimmt faktisch meist unmittelbar vor Inanspruchnahme ob er das Guthaben aus seinem Zeitwertkonto in einem Betrag ausbezahlt haben möchte (in diesem Fall versteuert er sinnvoller Weise nach der steuerschonenden "Fünftelregelung") oder ob er das Guthaben in Teilen oder aber per Übertragung in die  gesetzliche Rente in Anspruch nehmen möchte. Die Variante der Inanspruchnahme muss wie gesagt erst kurz vor Verwendung bestimmt werden
  • Guthaben aus Zeitwertkonten sind vererbbar 
  • Zeitwertkonten sind "scheidungssicher", da sie als Anspruch auf zukünftige Freistellungen gelten und somit nicht Gegenstand von Versorgungs- und Vermögensausgleichen sind.



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Hier finden Sie einen Artikel aus "Die Zeit" zum Thema

www.zeitwertkonten24.eu

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